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Inkasso - bzw. Forderungseinzug

Das Inkasso oder der Forderungseinzug ist Teil des Forderungsmanagements. Wir vertreten seit Jahrzehnten Unternehmen, Handwerker und andere Selbstständige im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung von unbezahlten Rechnungen im In-und Ausland.

Hier nehmen wir zunächst außergerichtlich sowohl schriftlich als auch persönlich mit dem Schuldner Kontakt auf und suchen zunächst eine Möglichkeit der einvernehmlichen Regelung des Forderungsrechtsstreits, u. a. durch Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, Sicherungsübereignungen und/oder Forderungsabtretungen.

Anwalt für Inkasso, Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung

Sofern eine außergerichtliche Regelung scheitert, vertreten wir Sie zusammen mit unseren Partnern vor allen Gerichten im In- und Ausland bis zur Erlangung eines vollstreckungsfähigen Titels, auf dessen Grundlage wir anschließend im Wege der jeweils schuldnerspezifisch angezeigten Zwangsvollstreckungsvarianten den Forderungseinzug weiter betreiben.

Auf diesem Wege sind wir in der Lage, auch noch nach Jahren von Schuldnern Zahlungen auf Ihre Forderungen beizutreiben und eine Erfüllung Ihrer offenen Rechnungsforderungen herbeizuführen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit unserem vormaligen Inkassobüro Berg Besitzgesellschaft mbH verfügen wir in diesem Zusammenhang über jahrzehntelange Erfahrung und stehen ihnen daher auf diesem Rechtsgebiet als kompetenter Partner zur Seite.

Ansprechpartner Rechtsanwalt aus Herrenberg

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